Arbeitsschutzgesetz: Empfehlungen für einen hybriden Bildschirmarbeitsplatz (2024)

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Hybrides Arbeiten bringt neue Flexibilität in den Arbeitsalltag, stellt Unternehmen aber auch vor besondere Herausforderungen, insbesondere beim Thema Arbeitsschutz. Gerade bei hybriden Bildschirmarbeitsplätzen ist es wichtig, gesetzliche Anforderungen zu kennen und den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass Sicherheit und Ergonomie im Home­office und im Büro gewährleistet sind.

In diesem Artikel erfährst du, wie die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für hybride Arbeitsplätze sinnvoll umgesetzt werden können und worauf du achten solltest, um eine gesunde und produktive Arbeitsumgebung zu schaffen.

Hybride Bildschirmarbeit: Neue Empfehlungen.

Spätestens seit der Pandemie ist hybrides Arbeiten fester Alltag für viele Unternehmen. Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Juni 2024 neue Empfehlungen für mobile Arbeit formuliert, um Unternehmen und Arbeitnehmende bei der Gestaltung der Hybridmodelle zu unterstützen. Ziel ist es, für beide Seiten erfolgreiche Hybridarbeit zu ermöglichen, sichere und faire Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Arbeitnehmenden zur optimalen Balance von Arbeit und Privatleben zu befähigen, indem sie Präsenzzeit und Home­office kombinieren.

Mitarbeiter im Workcafé der Soennecken eG.
Bildschirmarbeitsverordnung

Was ist hybride Bildschirmarbeit?

Hybride Arbeit meint die Mischung von Präsenzarbeit und mobiler Arbeit. Dies ist heutzutage besonders für Berufe mit einem Schwerpunkt auf Bildschirmarbeit etabliert, da Hybridarbeit mehr Flexibilität erlaubt als konsequente Präsenzarbeit im Office. Viele moderne Büro­konzepte sehen von vornherein Home­office in ihren Modellen vor, etwa in Form von Desksharing. Wichtig ist dabei, dass Arbeitgebende sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden auch daheim dem Arbeitsschutzgesetz folgen können, etwa durch die Bereitstellung von Equipment; die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) gibt ebenfalls Richtlinien vor.

Als Experten für individuelle Arbeits­welten haben wir diese Entwicklungen bei wir sind raum immer im Blick – schließlich sollen unsere Arbeits­welten höchste Standards erfüllen. Das beginnt für uns bei ergonomischen Arbeitsplätzen, geht über die richtige Lichttechnik und umfasst auch den tatsächlichen Büroflächenbedarf von Arbeitsplätzen. 

Bildschirmarbeitsplatzverordnung

Arbeitsschutzgesetz für den Bildschirmarbeitsplatz: Die Empfehlungen.

Was also sollen Unternehmen laut BMAS tun, um der Bildschirmarbeitsplatzverordnung zu folgen? Das Ministerium hat sieben Schritte zur Gestaltung guter hybrider Bildschirmarbeit identifiziert:

Klare Kommunikation

Zuallererst steht der Austausch. Das gilt natürlich immer für den Arbeitsalltag – aber bei Hybridarbeit kommt der Kommunikation ein neuer Stellenwert zu. Ehe eure Mitarbeitenden mit hybriden Modellen starten, solltet ihr alle gemeinsam klären, was die Ziele der Konzepte sind, etwa Verringerung der Pendelzeit oder erhöhte Vereinbarkeit von Privatleben und Arbeits­leben. Auch könnt ihr Regelungen für mobile Arbeit an anderen Orten als daheim treffen, etwa in der Bahn oder in Verbindung mit Urlaub. Hier kommt es darauf an, die Unternehmensbedürfnisse mit den Teambedürfnissen abzugleichen.

Bildschirmtätigkeiten festlegen

Was genau fällt unter Bildschirmarbeit? Nicht jede Aufgabe kann schließlich außerhalb des Office erledigt werden, etwa weil bestimmte Geräte benötigt werden oder weil Mitarbeitende strenge Regeln zu Datensicherheit befolgen müssen. Klärt ab, wie die Erwartungen aussehen.

Zeitrahmen für Hybridarbeit definieren

Das Arbeitsschutzgesetz für den Bildschirmarbeitsplatz sieht vor, dass Unternehmen und Mitarbeitende vereinbaren, wie viel Zeit im Office und wie viel an anderen Arbeitsorten verbracht werden soll. Gibt es Pflicht-Präsenztage? Wie sieht es mit der Erreichbarkeit außerhalb des Office aus? Wenn ihr Desksharing betreibt, wie sprecht ihr euch über die Verteilung der Arbeitsplätze ab? All diese Fragen sollten in Ruhe geklärt werden.

Kostenübernahme abstimmen

Die Anschaffungskosten für Arbeitsmittel und Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen Arbeitgebende tragen – das gilt auch für Hybridmodelle. Aber Vereinbarungen wie „Bring your own device“ sind zulässig. Auch hier gilt also: Kommunikation ist alles.

Gefährdungen beurteilen und vermeiden

Auch im Home­office muss der Arbeitsschutz gewährleistet sein – dazu gehört die Gefährdungsbeurteilung. Ob als Checkliste oder Präsentation, Arbeitnehmende sollten wissen, wie sie ihre Umgebungsbedingungen korrekt beurteilen und Risiken wie Erkrankungen und Unfälle minimieren. Dazu gehört beispielsweise ein ergonomischer Arbeitsplatz, der zu euren Bedürfnissen passt. Das fängt beim richtigen Stuhl an, geht über eine ergonomische Tastatur bis hin zur korrekten Bildschirmdiagonale für angenehmes Arbeiten. Achtung bei langen Bildschirmzeiten – aktuell gibt es zwar kein Bildschirmpause-Gesetz, aber dennoch sollten alle Mitarbeitenden, die viel Zeit an Laptop, Computer und Co. verbringen, regelmäßig ausreichend Pause machen. In der Praxis haben sich fünf bis 15 Minuten pro Stunde Bildschirmzeit etabliert, die optimalen Zeiten aber hängen von euren Bedürfnissen und Aufgaben ab.

Beschäftigte informieren

Eure Mitarbeitenden haben Eigenverantwortung für die Arbeitsbedingungen bei ihrer Bildschirmarbeit in Hybridmodellen. Damit sie ihr nachkommen können, ist es Unternehmensaufgabe, sie zu befähigen – etwa im Rahmen von Informationsveranstaltungen, E-Mails oder Intranet. Nur wenn eure Teams wissen, wie die Regelungen aussehen, wer welche Verantwortung trägt und welche Pflichten und Rechte sie haben, können sie erfolgreich arbeiten.

Maßnahmen regelmäßig prüfen

Wirksamer Arbeitsschutz ist geprüfter Arbeitsschutz. Deshalb sollten Unternehmen, die Hybridmodelle anbieten, periodisch kontrollieren, ob ihre Maßnahmen fruchten, wo Leerstellen sind und was wie verbessert werden kann. Das gilt nicht nur für die Bildschirmarbeitsverordnung, sondern generell! Das Feedback eurer Mitarbeitenden ist hier der Schlüssel – nicht allein die Unternehmenssicht zählt.

Fazit: Bildschirmarbeitsplatzverordnung

Gut umgesetzt ist besser gearbeitet.

Wenn ihr Hybridmodelle anbietet, solltet ihr die BildscharbV genau kennen. Denn nur dann könnt ihr dem Arbeitsschutzgesetz für den Bildschirmarbeitsplatz nachkommen und eure Mitarbeitenden adäquat schützen. Hier ist die Ausstattung im mobilen Office zentral – Ergonomie, Technik und Sicherheit müssen auch außerhalb des Hauptbüros gewährleistet sein!

Ein Beispiel Büro für hybride Arbeits­welten. Eine Arbeitswelt im Strandstil mit Arbeitsplätzen und Rückzugszonen für hybride Arbeit am Laptop mit den Kollegen.
Kontakt

Wisst ihr, wie ihr die Empfehlungen am besten umsetzt?

Wir unterstützen euch gern dabei: Arbeitsschutz erfüllen.

Arbeitsschutz ist Pflicht – auch und erst recht im Home­office. Wie die ideale Hybridarbeit für euer Unternehmen aussieht, hängt von eurer Branche, euren Aufgaben, euren Teams und eurer Arbeitswelt ab. Gemeinsam kreieren wir Büro­konzepte, die eure Mitarbeitenden gezielt unterstützen und eure Hybridmodelle zum Erfolg machen. Wir freuen uns auf euch!

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Titel des Dokumentes Future Check von wirsindraum